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Förderung von Messepräsentationen
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Ziel und Gegenstand
Das Land Niedersachsen fördert Messepräsentationen niedersächsischer Unternehmen, um die Absatzbemühungen der Unternehmen auf internationalen Messen im In- und Ausland und bei Ausstellungen zu unterstützen. Durch die Förderung sollen Kosten und Risiken einer Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduziert sowie betriebsgrößenspezifische Nachteile abgebaut werden.
Gefördert wird die Teilnahme an Inlandsmessen im Rahmen von Gemeinschaftsständen sowie an Auslandsmessen im Rahmen von Gemeinschafts- oder Einzelständen. Es können auch Auslandsmessebeteiligungen von Wirtschaftsverbänden und wirtschaftlichen Selbstverwaltungsorganisationen unterstützt werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt ist jeweils der Organisator eines Gemeinschaftsstands bzw. das teilnehmende Unternehmen bei einem Einzelstand.
Letztempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Voraussetzungen
Vom Organisator ist eine einheitliche Konzeption vorzulegen, die die auf der Basis des „Niedersachsen-Stils“ für Präsentationen des Landes entwickelten gestalterischen Vorgaben berücksichtigen soll. Der Organisator ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die Aussteller zu beraten und während der Messe sowie in der Vor- und Nachbereitungsphase der gemeinschaftlichen Messepräsentation zu betreuen.
Bei Gemeinschaftsständen im In- und Ausland soll die Teilnahme von mindestens acht niedersächsischen Unternehmen vorgesehen werden.
Bei der Teilnahme an Messen im Inland ist eine Förderung von bis zu drei Messebeteiligungen je Aussteller möglich. Bei Auslandsmessen ist eine Förderung auf eine Messebeteiligung pro Kalenderjahr begrenzt. Grundsätzlich darf ein Aussteller nur dreimal die Förderung für die Teilnahme an einer bestimmten Messe in Anspruch nehmen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt
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bei Inlandsmessen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, i.d.R. maximal 7.500 EUR,
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bei Auslandsmessen bei der Beteiligung mit einem Einzelstand maximal 2.000 EUR bei innereuropäischen (EU 27) bzw. 4.000 EUR bei außereuropäischen Messen,
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bei der Beteiligung an einem Gemeinschaftsstand bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 EUR bei innereuropäischen (EU 27) bzw. 8.000 EUR bei außereuropäischen Messen.
Antragsverfahren
Anträge sind schriftlich an die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Tel. (05 11) 3 00 31-3 33
Fax (05 11) 3 00 31-1 13 33
E-Mail: beratung@nbank.de
Internet: http://www.nbank.de
zu richten. Antragsformulare sind auf den Internetseiten der NBank erhältlich.
Quelle
Richtlinie vom 21. November 2006, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 44 vom 13. Dezember 2006, S. 1417; Informationen der Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank), Stand Februar 2008.
Geltungsdauer
Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2009.
Wichtige Hinweise
Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Antragsteller für die Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung keine Förderung im Rahmen des Auslandsmesseprogramms des Bundes oder eines anderen Bundeslandes erhält.
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
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Marketing Handwerk Niedersachsen M.H.N.
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